TheaterNETZ – Teilnahmebedingungen

Die TheaterNETZ-Redaktionsgründung in Stuttgart soll zu einem unvergesslichen und problemfreien Erlebnis für dich werden. Darum lies dir bitte folgende Teilnahmebedingungen aufmerksam durch, damit du weißt, was dich erwartet. Falls du trotzdem noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an uns. Bitte melde dich zu der Veranstaltung nur an, wenn du mit den folgenden Bedingungen einverstanden bist. Wenn du dich anmelden möchtest, jedoch mit einem Punkt nicht einverstanden bist, melde dich bitte an niklas.becker@jpbw.de.

1. Teilnahme
Der Teilnehmer meldet sich verbindlich zur “TheaterNETZ – Redaktionsgründung” („Veranstaltung“) am 25. und 26. April in Stuttgart an. Die Veranstaltung ist eine Veranstaltung der Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. („JPBW“, „Veranstalter“). Als Teilnehmer muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Für eine Teilnahme an der Veranstaltung ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig.

2. Ablauf der Anmeldung
Die Teilnahmebedingungen müssen bei Teilnehmern unter 18 Jahren von den Erziehungsberechtigten unterschrieben an den Veranstalter zurückgeschickt werden.  Rechtzeitig vor der Veranstaltung erhält die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung per E-Mail mit allen wichtigen Informationen zur Veranstaltung.

3. Teilnahmepflicht und Anordnungen des Veranstalters
Die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet zur Teilnahme an allen Programmpunkten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anordnungen des Veranstalters bzw. der vom Veranstalter beauftragten Personen unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung auch seinen Willen, über die Veranstaltung hinaus am Blog “TheaterNETZ” mitzuwirken.

4. Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer beim Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, bei Missachtung von Anordnungen des Veranstalters, bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Material oder der Einrichtung der Veranstaltungsorte, beim Verdacht des Konsums von Drogen oder beim Verstoß gegen die aushängende Hausordnung eines Veranstaltungsortes jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen. Bei einem Teilnehmer unter 18 Jahren verpflichtet sich der unterzeichnende Erziehungsberechtigte, in diesem Fall eine umgehende Abholung zu gewährleisten.

5. Diebstahl und Beschädigungen
Für sämtliche Sach- und Personenschäden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind, sowie für Verlust oder Diebstahl von Eigentum haftet der Teilnehmer selbst.

6. Fotos und Beiträge
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Rahmen der Veranstaltung von einem Teilnehmer produzierte Beiträge (Texte, Fotos, Audio- und Videobeiträge, Layouts) auch in bearbeiteter Form zusammenzustellen und zu veröffentlichen oder diese Beiträge auf einem Medium, das nach dem Dafürhalten des Veranstalters angemessen erscheint, zu distribuieren. Die Teilnehmer übertragen dem Veranstalter mit der Anmeldung zur Veranstaltung sämtliche hierfür erforderlichen Rechte und Genehmigungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Aufzeichnungen (Foto, Ton, Video), die während der Veranstaltung u.a. auch von einem Teilnehmer gemacht werden, für jegliche Promotionszwecke, die der Veranstalter für angemessen hält, auf jeglichem Medium zu verwenden oder Dritten zur Verwendung zu überlassen.

7. Schulbefreiung
Auf Wunsch stellen wir für alle, die eine Bitte um Schulbefreiung oder eine Bescheinigung für Job, Ausbildung, Zivildienst, Bundeswehr etc. benötigen, entsprechende Schreiben aus.

8. Teilnahmebeitrag
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung seinen Willen, auch nach der Veranstaltung am Blog “TheaterNETZ” mitzuwirken.

9. Fahrtkosten
Die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort und zurück werden im VVS-Gebiet übernommen. Gerne helfen wir jedoch bei der Koordination von Fahrgemeinschaften. Wende dich hierzu einfach an unser Büro – wir können dir sagen, ob ein Teilnehmer aus deiner Umgebung anreist, mit dem du dich zusammentun kannst.

10. Abmeldung von der Veranstaltung
Eine Abmeldung von der Veranstaltung ist bis zu sieben Tage vorher möglich. Wenn der Teilnehmer danach unbegründet absagt oder nicht erscheint, ist der Veranstalter berechtigt, für dadurch entgangene Fördermittel einen Unkostenbeitrag von 10€ dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Dieser Betrag entfällt, wenn der Teilnehmer die Absage so begründet, dass auch ein Arbeitgeber ihn freistellen müsste oder wenn der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennt und dieser erscheint.

11. Fehler und Irrtümer
Der Veranstalter haftet nicht für Druckfehler oder Irrtümer.

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