Teilnahmebedingungen Jugendpresse Campus 2018

1. Teilnahme
Die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet zur Teilnahme an allen Programmpunkten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Anordnungen des Veranstalters, bzw. der vom Veranstalter beauftragten Personen, unbedingt Folge zu leisten. Als Teilnehmer/in muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Für eine Teilnahme am Jugendpresse Campus 2018 ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig.

2. Teilnahmebeitrag
Die Teilnahme ist kostenlos. Auch die Fahrtkosten werden von der Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. übernommen. Die Höhe der erstatteten Fahrtkosten beträgt

  • den Normalpreis 2. Klasse der Deutschen Bahn inkl. IC/EC/ICE vom Wohnort in Baden-Württemberg ohne Sitzplatzreservierung
  • 12 Cent/km zzgl. 8 Cent/km pro Mitfahrer vom Wohnort in Baden-Württemberg für Fahrten mit dem privaten Auto.

3. Anordnungen des Veranstalters
Nach Ende des offiziellen Programms ist es den Teilnehmenden unter 18 Jahren nicht erlaubt, sich vom Veranstaltungsgelände ohne Gruppenleiter zu entfernen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen beim Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, bei Missachtung von Anordnungen des Veranstalters, bei Beschädigung von Material oder der Einrichtung der Veranstaltungsorte, bei Verdacht des Konsums von Alkohol oder anderer Drogen oder beim Verstoß gegen die aushängende Hausordnung eines Veranstaltungsortes jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr oder der Kosten für An- und Abreise oder anderer durch den Ausschluss entstandener Kosten.

4. Diebstahl und Beschädigungen
Für sämtliche Sach- und Personenschäden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind sowie für Verlust oder Diebstahl von Eigentum haften die Teilnehmenden selbst.

5. Fotos und Beiträge
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Rahmen der Veranstaltung von den Teilnehmenden produzierte Beiträge (Texte, Fotos, Audio- und Videobeiträge, Layouts) auch in bearbeiteter Form zusammenzustellen und zu veröffentlichen oder diese Beiträge auf einem Medium, das nach dem Dafürhalten des Veranstalters angemessen erscheint, zu distribuieren. Die Teilnehmer/innen übertragen dem Veranstalter mit der Anmeldung zur Veranstaltung sämtliche hierfür erforderlichen Rechte.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Aufzeichnungen (Foto, Ton, Video), die während der Veranstaltung u.a. auch von den Teilnehmer/innen gemacht werden, für jegliche Promotionszwecke, die der Veranstalter für angemessen hält, auf jeglichem Medium zu verwenden.

 

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