Teilnahmebedingungen JMT 2017

Die Jugendmedientage 2017 in Stuttgart sollen zu einem unvergesslichen und problemfreien Erlebnis für dich werden. Darum lies dir bitte folgende Teilnahmebedingungen aufmerksam durch, damit du weißt, was dich erwartet. Falls du trotzdem noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an uns. Bitte melde dich zu den Jugendmedientagen 2017 in Stuttgart nur an, wenn du mit den folgenden Bedingungen einverstanden bist.

Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahme
    Der Teilnehmer*innen meldet sich verbindlich zu den Jugendmedientagen 2013 („JMT“, „Veranstaltung“) von 31.03.-02.04.2017 in Stuttgart an. Die JMT sind eine Veranstaltung der Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. („JPBW“, „Veranstalter“). Als Teilnehmer*in muss man mindestens 14 Jahre und unter 26 Jahre alt sein. Für eine Teilnahme an den JMT ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
  2. Teilnahmegebühr
    Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro pro Person (für Mitglieder der Jugendpresse 20 Euro) und ist spätestens zehn Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu überweisen. Darin sind die Kosten für alle Programmpunkte und Verpflegung enthalten.
  3. Ablauf der Anmeldung
    Die Teilnehmer*innen erhalten nach der Anmeldung über die Webseite eine Bestätigung per E-Mail. Die Teilnahmegebühr muss überwiesen und die Teilnahmebedingungen (bei Teilnehmern unter 18 Jahren von den Erziehungsberechtigten) unterschrieben an den Veranstalter zurückgeschickt werden. Danach die Teilnhemer*innen zur Wahl der Workshops freigeschaltet, hierzu wird er auch per Mail informiert. Nach der Workshopwahl erhalten alle Teilnehmer*innen eine Teilnahmebestätigung per E-Mail mit allen wichtigen Informationen zur Veranstaltung. Bis zum 10. März 2013 ist eine Stornierung der Anmeldung kostenfrei möglich. Danach berechnet der Veranstalter eine Ausfallgebühr in Höhe von 25 Euro.
  4. Plätze in Workshops und Diskussionsrunden
    Die Plätze in Workshops und Diskussionsrunden werden ab Mitte März vergeben. Die Teilnehmer*innen werden für die Auswahl der Programmpunkte freigeschaltet, wenn die Anmeldung abgeschlossen ist und die Teilnahmegebühr eingegangen ist. Die Plätze für die einzelnen Programmpunkte der JMT – wie Workshops und Medieneinblicke – sind begrenzt.
  5. Teilnahmepflicht und Anordnungen des Veranstalters
    Die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet zur Teilnahme an allen Programmpunkten. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, den Anordnungen des Veranstalters bzw. der vom Veranstalter beauftragten Personen (z.B. Teamer*innen) unbedingt Folge zu leisten.
  1. Ausschluss von der Veranstaltung
    Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer*innen beim Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, bei Missachtung von Anordnungen des Veranstalters, bei Beschädigung von Material oder der Einrichtung der Veranstaltungsorte, beim Verdacht des Konsums von Drogen oder beim Verstoß gegen die aushängende Hausordnung eines Veranstaltungsortes jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr oder der Kosten für An- und Abreise bzw. anderer durch den Ausschluss entstandener Kosten. Bei einem Teilnehmer unter 18 Jahren verpflichtet sich der unterzeichnende Erziehungsberechtigte, eine umgehende Abholung zu gewährleisten.
  2. Diebstahl und Beschädigungen
    Für sämtliche Sach- und Personenschäden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind, sowie für Verlust oder Diebstahl von Eigentum haften die Teilnehmer*innen selbst.
  3. Fotos und Beiträge
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Rahmen der Veranstaltung von den Teilnehmer*innen produzierte Beiträge (Texte, Fotos, Audio- und Videobeiträge, Layouts) auch in bearbeiteter Form zusammenzustellen und zu veröffentlichen oder diese Beiträge auf einem Medium, das nach dem Dafürhalten des Veranstalters angemessen erscheint, zu distribuieren. Die Teilnehmer*innen übertragen dem Veranstalter mit der Anmeldung zur Veranstaltung sämtliche hierfür erforderlichen Rechte und Genehmigungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Aufzeichnungen (Foto, Ton, Video), die während der Veranstaltung u.a. auch von einem Teilnehmer gemacht werden, für jegliche Promotionszwecke, die der Veranstalter für angemessen hält, auf jeglichem Medium zu verwenden oder Dritten zur Verwendung zu überlassen.
  4. Schulbefreiung
    Auf Wunsch stellen wir für alle, die eine Schulbefreiung oder eine Bescheinigung für Job, Ausbildung, Zivildienst, Bundeswehr etc. benötigen, entsprechende Schreiben aus.
  5. Fehler und Irrtümer
    Der Veranstalter haftet nicht für Druckfehler oder Irrtümer.
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