Teilnahmebedingungen

§1 Teilnahme
Der/die Teilnehmer*in meldet sich verbindlich zu vorliegendem Workshop an. Dieser Workshop ist eine Veranstaltung der Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. („JPBW“, „Veranstalter“). Als Teilnehmer*in muss man mindestens 14 Jahre und unter 27 Jahre alt sein. Für eine Teilnahme an besagtem Workshop ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
    
§2 Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ist der entsprechenden Veranstaltung oder Anmeldebestätigung zu entnehmen und ist spätestens zehn Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu überweisen. Darin sind die Kosten für alle Programmpunkte und Verpflegung enthalten.
    
§3 Ablauf der Anmeldung
Die Teilnehmer*innen erhalten nach der Anmeldung über die Webseite eine Bestätigung per E-Mail. Die Teilnahmegebühr muss überwiesen und die Teilnahmebedingungen (bei Teilnehmer*innen unter 18 Jahren von den Erziehungsberechtigten) akzeptiert werden.

§4 Ausfall und Änderungen des Programms
Der Veranstalter hat das Recht, jederzeit nach eigenem Ermessen Programmpunkte zu verändern oder zu streichen und Rahmendaten der Veranstaltung wie konkrete Veranstaltungsorte, Referierendenauswahl, Übernachtungsmöglichkeiten etc. zu verändern.
Im Falle eines Ausfalls oder bei Absage der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu verschulden hat, haben Teilnehmende Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Darüber hinaus besteht seitens des Teilnehmenden kein Anspruch auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder sonstige den Teilnehmenden durch die Teilnahme, die Vorbereitung auf die Teilnahme oder im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Kosten bzw. Schäden.

§5 Teilnahmepflicht und Anordnungen des Veranstalters
Die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet zur Teilnahme an allen Programmpunkten. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, den Anordnungen des Veranstalters bzw. der vom Veranstalter beauftragten Personen (z.B. Teamer*innen) unbedingt Folge zu leisten.

§6 Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer*innen beim Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, bei Missachtung von Anordnungen des Veranstalters, bei Beschädigung von Material oder der Einrichtung der Veranstaltungsorte, beim Verdacht des Konsums von illegalen Drogen oder beim Verstoß gegen die aushängende Hausordnung eines Veranstaltungsortes jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr oder der Kosten für An- und Abreise bzw. anderer durch den Ausschluss entstandener Kosten. Bei einem/einer Teilnehmer*in unter 18 Jahren verpflichtet sich der unterzeichnende Erziehungsberechtigte, eine umgehende Abholung zu gewährleisten.

§7 Teilnahmepflicht und Rücktritt
Unsere Veranstaltungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz gemäß §312b BGB, sofern es sich um Freizeitveranstaltungen handelt. Dies hat zur Folge, dass für diese Veranstaltungen kein Widerruf- und Rückgaberecht besteht. Mit Erhalt der Bestätigungsmail seitens der Jugendpresse (nach oben genanntem Anmeldeverlauf) verpflichten sich Teilnehmende zur Bezahlung der Teilnahmegebühr.
Teilnehmende können von ihrer Anmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei von ihrer Anmeldung zurücktreten. Danach stellt der Veranstalter eine Ausfallgebühr in Rechnung, die den tatsächlichen Kosten der Teilnahme an der Veranstaltung gerecht wird. Diese liegen unter Umständen über dem Teilnahmebeitrag, weil der Veranstalter z. B. für ungenutzte, aber gebuchte Unterkünfte Stornogebühren zahlen muss (Ausnahmen: gelten bei Krankheit mit ärztlichem Attest oder Stellung eines Ersatzteilnehmenden).
Mit der Anmeldung verpflichten sich Teilnehmende zur Teilnahme an allen Programmpunkten.
Teilnehmende, die sich erst im Zeitraum von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn für die Veranstaltung anmelden, können nicht mehr von ihrer Anmeldung zurücktreten. Anfallende Teilnahmegebühren werden in jedem Fall fällig.

§8 Diebstahl und Beschädigungen
Für sämtliche Sach- und Personenschäden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind, sowie für Verlust oder Diebstahl von Eigentum haften die Teilnehmer*innen selbst.
Minderjährige Teilnehmende werden durch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten von einer ständigen Aufsicht durch den Veranstalter befreit.
    
§9 Fotos und Beiträge
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Rahmen der Veranstaltung von den Teilnehmer*innen produzierte Beiträge (Texte, Fotos, Audio- und Videobeiträge, Layouts) auch in bearbeiteter Form zusammenzustellen und zu veröffentlichen oder diese Beiträge auf einem Medium, das nach dem Dafürhalten des Veranstalters angemessen erscheint, zu distribuieren. Die Teilnehmer*innen übertragen dem Veranstalter mit der Anmeldung zur Veranstaltung sämtliche hierfür erforderlichen Rechte und Genehmigungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Aufzeichnungen (Foto, Ton, Video), die während der Veranstaltung u.a. auch von einem/einer Teilnehmer*in gemacht werden, für jegliche Promotionszwecke, die der Veranstalter für angemessen hält, auf jeglichem Medium zu verwenden oder Dritten zur Verwendung zu überlassen.
    
§10 Schulbefreiung
Auf Wunsch stellen wir für alle, die eine Schulbefreiung oder eine Bescheinigung für Job, Ausbildung, Freiwilligendienst, etc. benötigen, entsprechende Schreiben aus.
    
§11 Fehler und Irrtümer
Der Veranstalter haftet nicht für Druckfehler oder Irrtümer.
    
Letzte Änderung: 19.02.19

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