Die Youth Media Challenge in Stuttgart soll zu einem unvergesslichen und problemfreien Erlebnis für dich werden. Darum lies dir bitte folgende Teilnahmebedingungen aufmerksam durch, damit du weißt, was dich erwartet. Falls du trotzdem noch Fragen haben solltest, wende dich bitte an uns. Bitte melde dich zur Youth Media Challenge 2015 nur an, wenn du mit den folgenden Bedingungen einverstanden bist.
Teilnahmebedingungen
- Teilnahme
Der Teilnehmer meldet sich verbindlich zur Youth Media Challenge („Veranstaltung“) von 27. bis 28. Juni 2015 in Stuttgart an. Die Youth Media Challenge ist eine Veranstaltung der Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. („JPBW“, „Veranstalter“). Als Teilnehmer muss man mindestens 16 Jahre und unter 26 Jahre alt sein. Für eine Teilnahme an der Veranstaltung ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
- Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro pro Person (für Mitglieder der Jugendpresse 10 Euro) bei einer Einzelanmeldung. Bei einer Gruppenanmeldung (3 bis 5 Personen) beträgt die Gebühr 50 Euro pro Gruppe (für Mitglieder 30 Euro, mindestens eine Person der Gruppe muss Mitglied der JPBW sein). Der Teilnahmebeitrag ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu überweisen. Darin sind die Kosten für Übernachtung, alle Programmpunkte und Verpflegung laut Programm enthalten.
- Ablauf der Anmeldung
Der Teilnehmer erhält nach der Anmeldung über die Webseite www.jpbw.de eine Bestätigung per E-Mail. Die Teilnahmegebühr muss überwiesen und die Teilnahmebedingungen (bei Teilnehmern unter 18 Jahren von den Erziehungsberechtigten) unterschrieben an den Veranstalter zurückgeschickt werden. Danach erhält er eine Teilnahmebestätigung per E-Mail mit allen wichtigen Informationen zur Veranstaltung. Bis zum 12. Juni 2015 ist eine Stornierung der Anmeldung kostenfrei möglich. Danach berechnet der Veranstalter eine Ausfallgebühr in Höhe der Teilnahmegebühr.
- Teilnahmepflicht und Anordnungen des Veranstalters
Die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet zur Teilnahme an allen Programmpunkten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anordnungen des Veranstalters bzw. der vom Veranstalter beauftragten Personen unbedingt Folge zu leisten.
- Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer beim Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, bei Missachtung von Anordnungen des Veranstalters, bei Beschädigung von Material oder der Einrichtung der Veranstaltungsorte, beim Verdacht des Konsums von Drogen oder beim Verstoß gegen die aushängende Hausordnung eines Veranstaltungsortes jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr oder der Kosten für An- und Abreise bzw. anderer durch den Ausschluss entstandener Kosten. Bei einem Teilnehmer unter 18 Jahren verpflichtet sich der unterzeichnende Erziehungsberechtigte, eine umgehende Abholung zu gewährleisten.
- Diebstahl und Beschädigungen
Für sämtliche Sach- und Personenschäden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind, sowie für Verlust oder Diebstahl von Eigentum haftet der Teilnehmer selbst.
- Fotos und Beiträge
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Rahmen der Veranstaltung von einem Teilnehmer produzierte Beiträge (Texte, Fotos, Audio- und Videobeiträge, Layouts, etc.) auch in bearbeiteter Form zusammenzustellen und zu veröffentlichen oder diese Beiträge auf einem Medium, das nach dem Dafürhalten des Veranstalters angemessen erscheint, zu distribuieren, einschließlich der Medien der Veranstaltungspartner. Die Teilnehmer übertragen dem Veranstalter mit der Anmeldung zur Veranstaltung sämtliche hierfür erforderlichen Rechte und Genehmigungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Aufzeichnungen (Foto, Ton, Video), die während der Veranstaltung u.a. auch von einem Teilnehmer gemacht werden, für jegliche Promotionszwecke, die der Veranstalter für angemessen hält, auf jeglichem Medium zu verwenden oder Projektpartnern zur angemessenen Verwendung zu überlassen.
- Schulbefreiung
Auf Wunsch stellen wir für alle, die eine Schulbefreiung oder eine Bescheinigung für Job, Ausbildung, Zivildienst, Bundeswehr etc. benötigen, entsprechende Schreiben mit der Bitte um Befreiung aus.
- Fehler und Irrtümer
Der Veranstalter haftet nicht für Druckfehler oder Irrtümer.