Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. und die Rechte, die sich ab dem 25.05.2018 aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ergeben.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei der ist Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. ist Robert Kurz.
Die Kontaktdaten lauten:
Jugendpresse Baden-Württemberg e.V.
Robert Kurz
Reinsburgstraße 4
70178 Stuttgart
0711 912570-50
Aus welchen Quellen stammen die Daten?
Die Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen der Verbandstätigkeit erfasst werden. Folgende Quellen werden dabei umfasst:
- Mitglieds- und Jugend-Presseausweis-Anträge
- Anmeldungen zu Veranstaltungen
- Eingereichte Erstattungsanträge und Ähnliches
- Anmeldungen zum Newsletter
- Serverlogdateien
- Besucher-Tracking & Spam-Abwehr (Askimet)
- Kommentarfunktion oder Nutzung von Formularen auf unserer Internetseite
- Trackingpixel in Newsletter-E-Mails
Welche Daten werden verarbeitet?
Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
- Adress- und Kontaktdaten (ggf. auch von Dritten z.B. den Personesorgeberechtigten)
- Personendaten (Name, Geburtsdatum, etc.)
- Zahlungsdaten (z.B. IBAN, BIC, SEPA-Mandat, ggf. Namen eines Dritten Zahlungsträgers, Nutzername bei einem Zahlungsdiensteanbieter wie PayPal)
- Buchungsbelege (z. B. zu Forderungen, Zahlungen, Lastschrift)
- Mahnmaßnahmen (z. B. Festsetzungsbescheid, Mahnung)
- Historie des Mitgliedskontos (z. B. Datum einer Anschriftenänderung, einer Forderungs-/Zahlungsbuchung, Telefongesprächsnotizen)
- Teilnahmedaten im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen
- Allgemeine Daten bei Verwendung der Websites (Z.B. verwendete Browserversion, anonymisierte IP-Adresse, verwendetes Betriebssystem, aufgerufene Unterseite, Refferer, Zeitpunkt des Aufrufs)
Auf welcher Rechtsgrundlage, zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?
Die Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO:
- Verarbeitung zur Erfüllung des Zwecks der Mitgliedschaft, Art. 6 Abs. 1 Buchst. b EU-DSGVO
Die Mitgliedschaft in einem Verein macht es erforderlich, dass wir Deine Daten speichern, damit wir wissen, wer Du bist und dass Du bei uns Mitglied bist. Auch müssen wir Dich per E-Mail oder Post zu unseren Mitgliederversammlungen einladen, Dir Beitragsrechnungen stellen und ggf. Beiträge per Lastschrift oder auf anderem Wege einziehen. - Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a EU-DSGVO
Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für die barrierefreie Kommunikation, Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats oder für Erstattungen) erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben. - Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO
Die Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung (siehe auch die Ausführungen unter„Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?“). - Verarbeitung nach Beendigung der Mitgliedschaft zur Wahrung berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f EU-DSGVO
Auch nach Beendigung einer Mitgliedschaft oder Veranstaltung kann es erforderlich sein, dass wir Deine Daten weiterhin speichern um unsere berechtigten Interessen wahren. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn noch Mitglieds- oder Teilnehmerbeiträge von Dir ausstehen. Auch wenn Du aus dem Verein ausgeschlossen wurdest müssen wir bestimmte Daten speichern, damit wir im Zweifel einen neuerlichen Mitgliedsantrag ablehnen können.
Wer bekommt die Daten?
Innerhalb Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Auch die von uns beauftragten externe Dienstleister können zu diesen Zwecken personenbezogene Daten erhalten, wenn sie Garantie dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. In diesem Sinne können Empfänger von personenbezogenen Daten sein:
- Externe Dienstleister für Sachbearbeitung
- Druck-/Postdienstleister
- Geldinstitute
- Behörden und Unternehmen im Rahmen von Adressklärungen (z. B. Meldebehörden, Deutsche Post AG)
- Inkassounternehmen
- Drittschuldner (Arbeitgeber, Rentenkassen, Banken)
- Sonstige Dritte, für die die betroffenen Personen eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z. B. Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in)
Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation statt.
Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?
Die erhobenen Daten werden vom Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. unverzüglich gelöscht, wenn feststeht, dass sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, die betroffene Person ihre Einwilligung, auf die eine Verarbeitung gestützt wurde, widerruft oder personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Eine Löschung der entsprechen- den Daten erfolgt z. B., wenn keine Zahlungspflicht mehr besteht, oder aufgrund des Widerrufs eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Eine Löschung erfolgt jedoch zunächst nicht, wenn die Verarbeitung der Daten zu folgenden Zwecken weiterhin erforderlich ist:
Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.
Aufbewahrung aufgrund von gesetzlichen Verjährungsvorschriften: Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetz- buchs und der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.
Sofern Daten lediglich noch zu den vorgenannten Zwecken aufbewahrt werden, ist der Zugriff auf diese Daten eingeschränkt, d. h. sie stehen der Sachbearbeitung in der Regel nicht mehr zur Verfügung (Sperrung). Die Daten sind nicht mehr veränderbar und dienen ausschließlich der Aufbewahrung.
Von Dritten übermittelte Daten, die nicht innerhalb einer Frist von zwölf Monaten überprüft wurden, werden gelöscht.
Welche Datenschutzrechte bestehen?
Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten im Umfang der Bestimmungen der EU-DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO.
Recht auf Auskunft, Art. 15 EU-DSGVO: Die betroffene Person hat nach Art. 15 Abs. 1 das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat sie ferner ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die Informationen gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. a bis h EU-DSGVO.
Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO: Sollten die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke unvollständig sein, besteht nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht, eine Berichtigung bzw. eine Vervollständigung der personenbezogenen Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO: Nach Art. 17 Abs. 1 EU-DSGVO besteht das Recht, eine Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten aus einem der in dieser Vorschrift genannten Gründe unzulässig ist. Eine Löschung kann nicht verlangt werden, sofern die (weitere) Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 EU-DSGVO). Hierbei kommen insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. in Betracht. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten besteht demnach nicht, wenn die im obigen Abschnitt„Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?“ genannten Verarbeitungszwecke weiterhin vorliegen oder uns gesetzliche Regelungen verpflichten, die Daten weiterhin aufzubewahren (siehe auch die Ausführungen unter„Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?“)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 EU-DSGVO: Unter den Voraussetzungen des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a bis d EU-DSGVO hat die betroffene Person die Möglichkeit die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) zu verlangen. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn die betroffene Person die von uns gespeicherten Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt und diese deshalb noch nicht gelöscht werden sollen.
Sofern die Verarbeitung der Daten auf eine erteilte Einwilligung gestützt wird, kann diese jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten unberührt.
Besteht ein Recht auf Beschwerde?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO).
In wieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung oder findet Profiling statt?
Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art. 22 EU-DSGVO findet bei der Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. nicht statt. Auch Wahrscheinlichkeits- oder Scorewerte werden von uns nicht erhoben oder gespeichert.