Telemediengesetz

Übersicht

  1. Grundgesetz
  2. Landespresserecht
  3. Schulrecht
  4. Pressekodex
  5. Telemediengesetz

Was sind Telemedien?

Telemedien sind eigentlich alle Internetseiten außer Webradios. Für diese Telemedien gilt das Telemediengesetz. Neben der Regulierung von Werbemails ist es besonders wegen seiner Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (also einer Impressumspflicht für das Internet) wichtig. Jedoch ist hier die Gesetzeslage und die Rechtsprechung alles andere als einheitlich. Es kristallisiert sich jedoch heraus, dass das Impressum von jeder Seite eines Internetangebots (also nicht nur von der Startseite) leicht zugänglich sein soll. Ob es reicht, wenn man das Impressum im Menüpunkt „Über uns” o.ä. veröffentlicht, ist unklar. Manche Gerichte fordern eine eindeutige Kennzeichnung oder dass man maximal zwei Klicks zum Impressum benötigen darf. Das Oberlandesgericht München fordert sogar, dass der Link zum Impressum ohne Scrollen erreichbar sein muss (Az. 29 U 4564/03). Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man einen Link „Impressum” auf jeder Unterseite anbringen.

Was muss in die Anbieterkennzeichnung?

Die Anbieterkennzeichnung richtet sich nach relativ schwammigen Begrifflichkeiten wie „geschäftsmäßig” oder „gewerbsmäßig”. Im Zweifel gilt daher: lieber zu viele Angaben als zu wenige. Über die Abfrage der Denic bzw. andere Registrare kann man sowieso den Inhaber jeder Domain abfragen. Mindestangaben sind:

  • vollständiger Name und Anschrift des Herausgebers (bei juristischen Personen (Vereine, Unternehmen etc.) zusätzlich die Rechtsform sowie Vertretungsberechtigte
  • E-Mail-Adresse, am besten auch eine Telefonnummer
  • bei juristischen Personen Register und Registernummer
  • bei meinungsbildenden Inhalten (also z.B. einem Blog oder einer Online-Schülerzeitung) müssen auch inhaltlich Verantwortliche benannt werden

Hinweis zu Rechtsthemen

Falls du Fragen zum Presse- oder Schulrecht hast, findest du hier einen kleinen Überblick und Links zu wichtigen Gesetzestexten. Bei Fragen oder Problemen, angefangen vom Schulleiter, der eure Zeitung zensieren will, bis hin zum Werbekunden, der nicht bezahlt, stehen wir dir gerne zur Verfügung und helfen, gemeinsam Lösungswege zu finden.

Da wir aber keine Juristen sind, gilt: Bei konkreten rechtlichen Problemen oder Auseinandersetzungen solltest du dich in jedem Fall professionell beraten lassen. Gerne sind wir dir bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt behilflich.

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